Über den Verein

Der Verein iHB wurde im September 2004 im Zuge der Gesetzwerdung des StBHG 2004 gegründet. Im § 42 Abs.6 des Gesetzes ist auszugsweise formuliert: „Die Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass für einen oder mehrere Bezirke jeweils Sachverständigenteams nach Abs. 5 eingerichtet werden. Diese Teams haben, je nach Antragstellung, aus den für die Beurteilung erforderlichen Sachverständigen zu bestehen.“ Die Kernaufgabe des Vereins ist die Erstellung von Gutachten zur Beurteilung des individuellen Hilfebedarfes von Menschen mit Behinderung und diesen mit den Hilfeleistungen des StBHG in Beziehung zu setzen.

Der Name des Vereins („Verein zur Beratung, Unterstützung und Begleitung von Behörden zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung – Verein iHB“) weist per se darauf hin, dass sich die Tätigkeiten des Vereins jedoch nicht ausschließlich auf die Erstellung von Gutachten beschränken. Die fachspezifische, objektive Beratung von Behörden sowie die regelmäßige Kommunikation mit der Abteilung 11 seien hier beispielhaft genannt.

Der Vorstand

Dr.in Marga Enge
em. Univ. Prof. Dr. Ronald Kurz
Mag.a Susanne Zapf

Ordentliche Mitglieder

Edeltrude Lechner-Hieden
Reg. Rat Amtsdir. i. R. Johann Huber
Dr. Peter Astner